Abteilungen zur internen Personalvermittlung befinden sich an der Schnittstelle zwischen Arbeitsplatzsicherheit und Beschäftigungssicherheit. Ihr Ziel ist es, Stellenabbau durch Vermittlung der Beschäftigten auf offenen Stellen des internen Arbeitsmarkts aufzufangen, um Personalabbau und letztlich Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Studien zeigen, dass PVA in der Lage sind, objektive Risiken des Personalabbaus – etwa in Bezug auf Entgelt, Arbeitszeit, Arbeitsweg etc. – für die betroffenen Beschäftigte gering zu halten. Die subjektive Belastung der Beschäftigten im Stellenabbau ist dennoch hoch, wenn der Arbeitsplatz wegfällt und ein unternehmensinterner Stellenwechsel erzwungen wird.
Jüngere Forschungsprojekte haben gezeigt, dass Personalvermittlungsabteilungen ein effektives Instrument der internen Flexibilität in unternehmerischen Krisenzeiten und in Restrukturierungen sind, allerdings werden sie in ihrer quantitativen Bedeutung sowohl in der Praxis als auch in der Wissenschaft unterschätzt. Entsprechend hoch ist der Bedarf an Orientierungswissen über Modelle der internen Vermittlung, ihre Praxis, typische Problemlagen sowie betrieblicher Strategien ihrer Lösung.
Ziel des Projekts ist die Analyse von betrieblichen Vereinbarungen zur internen Personalvermittlung, um einem empirisch-analytischen Überblick über die betriebliche Regulierung von PVA zu schaffen.
Die zentrale Datenbasis des Projekts bildet das Archiv Betriebliche Vereinbarungen, die Regelungen zu PVA enthalten, sowie Expertengespräche mit Betriebs- und Personalräten.
Laufzeit:
05/2013 bis 02/2014
Förderung:
Hans Böckler-Stiftung, Düsseldorf
Projektverantwortung:
Gernot Mühge
Projektmitarbeit:
Claudia Niewerth
Veröffentlichung:
Mühge, Gernot (2015):
Personalvermittlung im internen Arbeitsmarkt. Betriebs- und Dienstvereinbarungen. 1. Aufl. Frankfurt am Main: Bund-Verlag (Betriebs- und Dienstvereinbarungen der Hans-Böckler-Stiftung).